Meine Expertise erstreckt sich über die Entwicklung individueller erforderlicher Dokumente wie Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen als auch die erforderlichen Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter sowie die Beratung Ihrer Verantwortlichen, so dass alle relevanten gesetzlichen Vorgaben und Vorschriften der Unfallversicherungen berücksichtigt werden.
In der Betreuung setze ich mich aktiv dafür ein, Risiken frühzeitig zu identifizieren und um geeignete Maßnahmen zu ergreifen, so dass Unfälle und Gesundheitsschäden vermieden und wirtschaftliche Prozesse gefördert werden.
Ich werde Sie als Arbeitgeber und Ihre Verantwortlichen für den Arbeitsschutz Arbeitsschutz und der Unfallverhütung in allen Fragen der Arbeitssicherheit einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit unterstützen.
So reduzieren Sie Ihren Aufwand und können sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren.Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet bei der Festlegung des Umfangs der Betreuung zwischen einer „Regelbetreuung“ und einer „alternativen Betreuung“.
Sie erhalten von mir die Unterstützung, die sie brauchen, um Ihr Unternehmen optimal und rechtskonform zum Arbeitsschutz aufzustellen.
• Unterstützung bei Kontakt mit Behörden und der Unfallversicherung
• Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung (Beurteilung der Arbeitsbedingungen)
• Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhältnisprävention
• Unterstützung bei grundlegenden Maßnahmen der Arbeitsgestaltung – Verhaltensprävention
• Unterstützung bei der Schaffung einer geeigneten Organisation und Integration in die Führungstätigkeit
• Untersuchungen nach eingetretenen Ereignissen wie Unfällen und Beinaheunfällen
• Allgemeine Beratung zur Arbeitssicherheit von Arbeitgebern und Führungskräften, betrieblichen Interessenvertretungen sowie Beschäftigten
• Erstellung von erforderlichen Dokumentationen
• Mitwirkung in betrieblichen Besprechungen
• Selbstorganisation
Ich berate bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen und von sozialen und sanitären Einrichtungen, der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, der Gestaltung der Arbeitsplätze, des Arbeitsablaufs, der Arbeitsumgebung und in sonstigen Fragen der Ergonomie, der Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Betriebsanlagen und die technischen Arbeitsmittel insbesondere vor der Inbetriebnahme und Arbeitsverfahren insbesondere vor ihrer Einführung sicherheitstechnisch zu überprüfen.
Gerne stimme ich mit Ihnen Ihren individuellen Bedarf ab.
Vertrauen Sie auf meine Erfahrung und lassen Sie uns gemeinsam für ein rechtskonformes Arbeitsumfeld sorgen.
Bei Fragen oder zur Vereinbarung eines Beratungsgesprächs stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung!
Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet bei der Festlegung des Umfangs der Betreuung zwischen einer „Regelbetreuung“ und einer „alternativen Betreuung“.
Bei Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten umfasst die sicherheitstechnische Gesamtbetreuung die Grundbetreuung und die betriebsspezifische Betreuung.
Die Regelbetreuung für Betriebe mit durchschnittlich bis zu 10 Mitarbeitern umfasst die Grundbetreuung und die anlassbezogene Betreuung.
Kleinbetriebe mit einer Größe bis zu 50 Beschäftigten können außerdem zwischen der so genannten Regelbetreuung und einer alternativen Betreuungsformwählen.
Verwenden Sie unser Kontaktformular, um schnell und unkompliziert mit uns in Verbindung zu treten. Wir stehen Ihnen bei Fragen und weiteren Anliegen zu Themen der Arbeitssicherheit gerne zur Verfügung.
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